Verhaltensvereinbarungen im Jugendsporthaus
HAUSORDNUNG
Hausordnung
Das Jugendsporthaus Schladming ist eine von der Steiermärkischen Landesregierung geschaffene und geförderte Einrichtung, um den Schülerinnen und Schülern der Skimittelschule und der Skiakademie eine zweite Heimat zu geben. Alle Schüler*innen, welche die Aufnahmeprüfung in die jeweiligen Schulen bestanden haben, werden automatisch auch in das Jugendsporthaus aufgenommen, es sei denn, dass eine Aufnahme aus Platzgründen nicht möglich ist.
Damit das Miteinander im Jugendsporthaus reibungslos gestaltet werden kann, müssen sich Jugendliche, pädagogisches Personal und Mitarbeiter*innen an bestimmte Regeln halten.
Das pädagogische Leitbild bildet die Grundlage für unsere Arbeitsweise, das Steiermärkische Jugendgesetz dient als legistische Grundlage.
Die Vermittlung von sozialen Kompetenzen und kulturellen Werten, wie Respekt und Wertschätzung gegenüber anderen, Rücksichtnahme aufeinander, Hilfs- und Kommunikationsbereitschaft, sowie Pünktlichkeit und Höflichkeit bilden die Voraussetzung für ein harmonisches Zusammenleben.
Die genaue Handhabung wird in der Hausordnung des jeweiligen Jugendsporthauses verankert.
Hausordnung
1) Die Wohn- und Schlafräume werden in Ordnung gehalten. Im Bad, den Duschen sowie Toiletten ist auf größte Sauberkeit zu achten.
2) Die Benutzung elektrischer Geräte wie Heizstrahler etc. in den Zimmern ist nicht gestattet.
3) Die Bewohner*innen entleeren selbstständig die Papier- und Müllkübel in die vorhandenen Sammelbehälter am Gang.
4) Der Genuss und Besitz, sowie die Weitergabe von Alkohol, Nikotin und div. Genussmitteln wie z.B. „Snus" ist für die Internatsschüler*innen aller Altersstufen verboten. Bei Verstößen geht ein Verweis einer Androhung auf Ausschluss voraus. Wir behalten uns vor, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. In letzter Konsequenz kommt es zum Ausschluss aus dem Jugendsporthaus.
5) Das Sitzen auf den Fensterbänken, Hinauslehnen und Hinausklettern aus den Fenstern ist nicht erlaubt.
6) Für Burschen ist das Betreten der Mädchenunterkünfte und für Mädchen das Betreten der Burschenunterkünfte verboten. Internatsfremde Personen dürfen die Unterkünfte nur mit ausdrücklicher Erlaubnis betreten.
7) Das Verhalten bei Brandgefahr ist in der im Haus angeschlagenen Brandschutzordnung festgehalten. Jede*r Schüler*in nimmt an einer Brandschutzunterweisung im Jugendsporthaus teil.
Freizeit/ Tagesgeschehen
8) Der Tagesablauf ist durch den jeweils geltenden und gesondert verlautbarten Zeitplan geregelt (Zusammenarbeit Jugendsporthaus - Schulen - Skiverbände, kurzfristige Änderungen sind aus sportspezifischen und witterungsbedingten Notwendigkeiten häufig unumgänglich und notwendig).
9) Während der Studierzeiten wird auf absolute Ruhe geachtet, um die Konzentration der Schüler*innen aufrecht zu erhalten. (kein Fernsehen, laute Musik, Telefonate, usw.)
10) Ausgänge sind unter Berücksichtigung der internen individuellen Ausgangsregelungen und im Rahmen des Jugendgesetzes möglich. Nachdem im Jugendsporthaus ausschließlich Sportler*innen untergebracht sind können die Ausgehzeiten vom Jugendschutzgesetz abweichen und dementsprechend strenger ausfallen.
11) Heimfahrten während der Woche sowie Auswärtsübernachtungen sind nach Rücksprache bzw. Einverständnis der Erziehungsberechtigten erlaubt.
12) Es wird darauf hingewiesen, dass das Mitbringen von Motorfahrzeugen sowohl vom Internat als auch von der Schule nur ungern geduldet wird und dass außerdem im Bereich des Jugendsporthauses keine Parkmöglichkeit besteht.
An- und Abreise
13) Das Jugendsporthaus ist im Normalfall an den Wochenenden geschlossen. Alle Schüler*innen fahren Freitag oder Samstag nach dem Unterricht nach Hause und reisen am Sonntag ab 16.00 Uhr bis spätestens 20.00 Uhr wieder ins Internat an. Ausgenommen sind gesondert ausgewiesene Trainingswochenenden.
14) Falls ein*e Schüler*in aus irgendeinem Grund nicht anreisen kann, verständigen die Erziehungsberechtigten unverzüglich das Jugendsporthaus.
Erkrankungen
15) In der Schule erkrankte Schüler*innen kommen ins Internat und melden sich bei der*m diensthabenden Pädagogen*in.
16) Kranke Schüler*innen werden von uns erstversorgt und müssen ausnahmslos abgeholt werden, ein auskurieren im Jugendsporthaus ist nicht möglich. Es wird eindringlich darauf hingewiesen, dass bereits krank anreisende Schüler*innen wieder abgeholt werden müssen.
17) Jede*r Schüler*in hat ihre*seine E-card bei sich und verwahrt diese sicher.
Internet und Datenschutz
18) Den Schüler*innen steht im gesamten Gebäude W-Lan zur freien Verfügung. Die Schüler*innen halten sich an die gesetzlichen Bestimmungen im Umgang mit diesem Medium, im Falle missbräuchlicher Verwendung wird seitens des Jugendsporthauses keine Verantwortung übernommen.
19) Im Sinne der mit 25.05.2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung erteilen sie die Einwilligung, dass im Jugendsporthaus Schladming die von ihnen beim Ausfüllen der Formulare bekanntgegebenen Daten (einschl. aller Anhänge und Beilagen) zum Zweck der Aufnahme in das Jugendsporthaus und der Verrechnung der Heimbeiträge automatisiert verarbeitet werden dürfen. Wir behandeln diese Daten mit größter Sorgfalt.
Sonstiges
20) Im Falle eines Blackouts ist die Heimreise ehestmöglich durch die Erziehungsberechtigten zu organisieren und zu bewerkstelligen.
21) Diverses Inventar wird mit Sorgfalt behandelt, Beschädigungen werden umgehend gemeldet. Für mutwillige Beschädigungen des Heiminventars haften die Schüler*innen, die Kosten zur Reparatur der Schäden tragen die Erziehungsberechtigten. Ist der Verursacher des Schadens nicht eruier bar, so haften die für diesen Bereich in Frage kommenden Schüler*innen.
22) Geld und Wertgegenstände sind sorgfältig versperrt zu halten. Eine Haftung für das persönliche Eigentum der Schüler*innen wird nicht übernommen
23) In gewissen Abständen finden Heimgemeindesitzungen statt, in denen die Grundlagen für ein harmonisches Zusammenleben im Hause erarbeitet werden. Zusätzlich findet ein laufender Meinungsaustausch zwischen den im Jugendsporthaus jährlich gewählten Schüler-Vertreter*innen und der Leitung statt.
24) Für mitgebrachte Gegenstände (Notebooks, Handys, Fahrräder, usw.) wird keine Haftung übernommen.
25) Bei Nichtzahlung der Internatsgebühr, Verstößen gegen die Hausordnung und bei untragbarem Verhalten wird der Internatsplatz von Seiten des Jugendsporthauses gekündigt.
26) Wir sind bemüht, allen Wünschen und Anliegen, soweit möglich, zu entsprechen. Dafür braucht es eine offene, wertschätzende Kommunikation seitens der Erziehungsberechtigten.
Schladming, im März 2024
Für das Jugendsporthaus
Dir. Heidi Schretthauser
Umgang mit elektronischen und digitalen Medien
Das Jugendsporthaus verschließt sich nicht den neuen Anforderungen des Schulalltages und unterstützt das pädagogische Konzept, das Schülern und Schülerinnen die Möglichkeit bietet, modernste Medien zu Unterrichts- und Bildungszwecken selbstständig zu nützen. Dies erfordert von allen ein hohes Maß an Verantwortung und das Einhalten von Gesetzen und pädagogisch begründeten Regeln:
Das Notebook ist ein Arbeitsgerät und dient der Unterstützung des Lernens und der Erledigung schulischer Aufgabenstellungen. Die Schüler/innen arbeiten nur an ihren eigenen Geräten.
Rassistische, pornographische und anderweitig verbotene oder gegen pädagogische Prinzipien (Hausordnung) verstoßende Inhalte dürfen auf elektronischen und digitalen Medien (PC, Notebook, Handy, etc.) weder geladen noch dort gespeichert werden. Das Downloaden von illegalen Dateien (Software, Videos, Musik) ist verboten.
Das Spielen von Gewalt verherrlichenden, nazistischen oder sexistischen Spielen ist im Jugendsporthaus verboten; während der Studierstunden sind jegliche Spiele (auch Strategie-, Sport- bzw. Geschicklichkeitsspiele) am Notebook untersagt.
Softwarediebstahl ist strafbar. Die Anwendung illegal erworbener Software auf Computern ist verboten.
Produkte von Mitschülern/innen sind ebenfalls geschützt und dürfen ohne deren Zustimmung nicht verändert oder gelöscht werden.
Es dürfen keine beleidigenden und diskriminierenden Formulierungen bei elektronischer Kommunikation verwendet werden.
Wir wahren die Anstandsregeln und vermeiden alles was dem Image des Jugendsporthauses schaden könnte, oder gegen geltendes Recht verstößt. Über die Rechtslage wurden wir informiert.
Das pädagogische Betreuerteam des Jugendsporthauses behält sich vor, stichprobenartig unter Beisein des jeweiligen Schülers, Einsicht auf Speichermedien zu nehmen.
Damit es zu keiner Verzögerung oder gar Störung der Nachtruhe im Jugendsporthaus kommt, wird der Internetzugang abgeschaltet. Des Weiteren werden die elektronischen und digitalen Medien im dafür vorgesehenen Kasten versperrt.
Bei einer Nichtbeachtung der Regeln und wiederholtem Nichtbefolgen der Anweisungen werden die Eltern informiert.
Nachdem eine Beschränkung der Notebook-Nutzung auf die Lernstunden nicht sinnvoll erscheint (weil Lehr- und Lernmittel), wird darauf hingewiesen, dass bei wiederholter Nutzung des PC gegen die obigen Regeln ein Ausschluss aus dem Jugendsporthaus als letzte Konsequenz möglich ist.