Umgang mit elektronischen Medien
Umgang mit elektronischen Medien
Das Jugendsporthaus verschließt sich nicht den neuen Anforderungen des Schulalltages und unterstützt das pädagogische Konzept, das Schülern und Schülerinnen die Möglichkeit bietet, modernste Medien zu Unterrichts- und Bildungszwecken selbstständig zu nützen. Dies erfordert von allen ein hohes Maß an Verantwortung und das Einhalten von Gesetzen und pädagogisch begründeten Regeln:
Das Notebook ist ein Arbeitsgerät und dient der Unterstützung des Lernens und der Erledigung schulischer Aufgabenstellungen. Die Schüler/innen arbeiten nur an ihren eigenen Geräten.
Rassistische, pornographische und anderweitig verbotene oder gegen pädagogische Prinzipien (Hausordnung) verstoßende Inhalte dürfen auf Speichermedien (PC, Notebook, Handy, etc.) weder geladen noch dort gespeichert werden. Das Downloaden von illegalen Dateien (Software, Videos, Musik) ist verboten.
Das Spielen von Gewalt verherrlichenden, nazistischen oder sexistischen Spielen ist im Jugendsporthaus verboten; während der Studierstunden sind jegliche Spiele (auch Strategie-, Sport- bzw. Geschicklichkeitsspiele) am Notebook untersagt.
Softwarediebstahl ist strafbar. Die Anwendung illegal erworbener Software auf Computern ist verboten.
Produkte von Mitschülern/innen sind ebenfalls geschützt und dürfen ohne deren Zustimmung nicht verändert oder gelöscht werden.
Es dürfen keine beleidigenden und diskriminierenden Formulierungen bei elektronischer Kommunikation verwendet werden.
Wir wahren die Anstandsregeln und vermeiden alles was dem Image des Jugendsporthauses schaden könnte, oder gegen geltendes Recht verstößt. Über die Rechtslage wurden wir informiert.
Das pädagogische Betreuerteam des Jugendsporthauses behält sich vor, stichprobenartig unter Beisein des jeweiligen Schülers, Einsicht auf Speichermedien zu nehmen.
Damit es zu keiner Verzögerung oder gar Störung der Nachtruhe im Jugendsporthaus kommt, wird der Internetzugang abgeschaltet. Des Weiteren werden die Notebooks im dafür vorgesehenen Kasten versperrt.
Bei einer Nichtbeachtung der Regeln und wiederholtem Nichtbefolgen der Anweisungen werden die Eltern informiert.
Nachdem eine Beschränkung der Notebook-Nutzung auf die Lernstunden nicht sinnvoll erscheint (weil Lehr- und Lernmittel), wird darauf hingewiesen, dass bei wiederholter Nutzung des PC gegen die obigen Regeln ein Ausschluss aus dem Jugendsporthaus als letzte Konsequenz möglich ist.
Von Nyxem E., Blogs, Chatten, Phishing und Download
Sicherheit und Recht im Internet
Um Schüler/innen vor den Gefahren des Internets zu schützen oder über rechtliche Grundlagen (z.B. Veröffentlichung im WEB, Datenweitergabe, Herunterladen von Musik) aufzuklären, hat unter anderem die ISPA ( Internet Service Provider Austria), mit Unterstützung der EU, des Ministeriums für Konsumentenschutz und Wirtschaft eine Webpage geschaffen, in der Erziehungsberechtigte/innen, Jugendliche/innen und Pädagogen/innen sich wertvolle Tipps für den richtigen und altersadäquaten Umgang des neuen Mediums Internet holen können.