Allgemeine Information
Grundvoraussetzung für die Aufnahme ist ein ständiger Wohnsitz außerhalb von Graz. Die Aufnahme in das Studentenheim erfolgt nach folgenden Kriterien:
• Notendurchschnitt der 11.(!) Schulstufe
• soziale Bedürftigkeit (wird analog zum Studienförderungsgesetz erhoben)
Aus diesen beiden Faktoren wird eine Auswertungszahl ermittelt, nach der die Ansuchen gereiht werden. Wie diese Zahl ermittelt wird, kann im Heimstatut bzw. im Antragsformular nachgelesen werden.
Ansuchen von Studienanfängern und SteirerInnen werden bevorzugt. Der letzte Termin für ein Ansuchen um Aufnahme im Wintersemester ist der 25. Mai desselben Jahres.